Zitat: Insgesamt hatte der Werberat im Jahr 2007 über 269 Werbeaktivitäten zu entscheiden, zu denen aus der Bevölkerung Beschwerden aus unterschiedlichen Motiven eingegangen waren. Davon beanstandete das Gremium 82 Kampagnen, 30 Prozent mehr als im Jahr zuvor (63 Werbeaktivitäten).[...]
Nur in 3 Fällen kam es zur Öffenlichen Rüge, weil die Unternehmen zunächst der Aufforderung des Werberats zur Korrektur der Werbung nicht folgten. "Die Öffentliche Rüge geht als Mitteilung an die Redaktionen der Massenmedien. Diese Disziplinarmaßnahme kann das Image eines Firma erheblich negativ treffen", so Wiegmann.
Alle drei im vergangenen Jahr verhängten Rügen betrafen den Vorwurf der Diskriminierung von Frauen. So bewarb das Münchener Unternehmen Erotic World Handels GmbH ein DVD-Angebot auf Schaufensterplakaten, das ein weibliches Gesäß mit einem Brandmal und hochgereckten Beinen zeigte. Quer über das Plakat war ein rauchendes Brenneisen abgebildet.
Den Vorwurf, Frauen zu Sexualobjekten zu degradieren, handelte sich auch die Firma ISAS Gebrüder Schmidtlein (Büttelborn) ein. Sie bewarb im Internet ihr 'Ratgeberportal für zwischenmenschliche Kontakte' mit dem Slogan "So bekommst Du jede Frau ins Bett" und "Noch heute hast Du Spaß mit einer Frau".
Die dritte Rüge betraf den Möbelhändler Heuberg-Wagner GbR in Bremen-Neustadt. Eine Anzeige bildete zu der Zeile "Wenn etwas fehlt" ein weibliches Model ab, dessen Rock im Genitalbereich so ausgeschnitten war, das er den Blick auf die Scham freigab. [...]
Sodomie-Bild wirbt für ein Lifestyle-Magazin
Protestschwerpunkt war wie in den Jahren zuvor der Vorwurf von Frauendiskriminierung. Er betraf 33 Prozent der vom Werberat beanstanden Werbesujets (Vorjahr 38 Prozent). So versuchte ein neues Lifestyle-Magazin mit einem Bild in einer Zeitungsanzeige auf sich aufmerksam zu machen, das ein Model in beischlafähnlicher Pose mit einem Schäferhund zeigte. Der Werberat griff ein: Das Motiv war Frauen diskriminierend und ethisch nicht tragbar. Das Bild verschwand vom Markt.
Die weiteren Motive von Beschwerden waren unter anderem der Vorwurf der Verharmlosung von Gewalt (12 Prozent), die Verletzung religiöser Gefühle (6 Prozent) und Gefährdung von Kindern und Jugendlichen (8 Prozent).
http://zaw.eu/index.php?menuid=0&reporeid=371
Also ein "Gesäß mit [...] hochgereckten Beinen" kann ich mir nicht so recht vorstellen. Und was bitte ist eine "beischlafähnliche[...] Pose"? Nun ja ... zu sehen werden wir das wohl nicht bekommen ...
Aber den Werberat (www.werberat.de - da sind noch mehr interessante Verfahren zu finden) werde ich mal versuchen im Hinterkopf zu behalten.
Achim