Der mit gesetzlichen Aufklärungsbefügnissen ausgestattete Petitionsausschuss des Bundestages berät über Bürgereingaben gemäss Art. 17 GG und legt seine Beschlussempfehlungen dann dem Parlament vor. Je mehr Unterschriften öffentliche Petitionen erhalten, desto größeres Gewicht soll ihr im folgenden Verfahren verschafft werden können. Ausserdem erfolgt eine Publikmachung des Anliegens für ein grosses Publikum mit der Gelegenheit, Unterstützer zu finden sowie der Diskusion in einem eigens zur Verfügung gestellten Forum.
Der Petitionsausschuss hat die Funktion eines Seismographen für die Stimmung in der Bevölkerung und dient der Validierung von Gesetzen:
"Ob die Gesetze das beabsichtigte Ziel erreichen oder zu neuen Problemen führen und daher noch einmal kritisch überprüft werden sollten, oder ob der Bundestag in einem bestimmten Anliegen aktiv werden soll, das wissen seine Mitglieder am besten darzulegen." [Selbstdarstellung Petitionsausschuss des dt. BT]